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ALBA e.V.

Lohnsteuerhilfeverein

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu Ihren Lohn- und Einkommensteuerfragen

 

Lohnsteuerhilfe.. Was ist das?

Was erwartet Sie bei einem Lohnsteuerhilfeverein

Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Hierzu hat der Gesetzgeber die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie in der Rubrik "Unsere Leistungen".

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Mit den Mitgliedsbeiträgen sind dann alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie – bei Abweichung von der Steuererklärung – die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und erforderlichenfalls auch die Klage vor dem Finanzgericht.

Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt sowohl in örtlichen Beratungsstellen aber auch sehr häufig bei den Mitgliedern vor Ort. Jede Beratungsstelle hat eine verantwortliche Beratungsstellenleiterin bzw. einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muss. Hinsichtlich der Bestellung eines Beratungsstellenleiters gelten sehr strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen.

Die Lohnsteuerhilfevereine achten auf die fachliche Weiterbildung ihrer Beratungsstellenleiter. Zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine unterziehen ihre Beratungsstellenleiter einer jährlichen Prüfung sowie einer durch einen externen Prüfungsverband abgelegten Sonderschulung mit Prüfung. Die Steuerberaterprüfung ist allerdings nicht Voraussetzung.

Bei der Ausübung ihrer Hilfeleistung sind Lohnsteuerhilfevereine wie auch Steuerberater an die strengen gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben und weiterhin zur Absicherung der Vereinsmitglieder kraft Gesetzes eine Berufshaftpflichtversicherung für eventuelle Vermögensschäden abzuschließen.

Unter anderem sind in den folgenden Vorschriften die Anerkennung und die Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen geregelt:

  • das Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der jeweils aktuellen Fassung
  • die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)

 

 

Wo wir sind:

Vereinssitz:

Mierendorffstr.21

64859 Eppertshausen

 

Beratungsstelle:

Gutleutstraße 137

60327 Frankfurt am Main

 

Tel. 069 – 252364

Fax: 069 – 27134884

 

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Geschäftszeiten:

Montag – Mittwoch 09.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag nur nach Terminvereinbarung

Freitag und Samstag 09.00 – 13.00 Uhr

 

 

 

 



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