Checkliste
Checkliste zur Einkommensteuererklärung
Dieses Informationsblatt hilft Ihnen, um mehrmalige besuche zu ersparen!
Die im Einzelfall noch benötigten Unterlagen können dann jederzeit abgefragt und nachgereicht werden.
Für die Beratung werden folgende Unterlagen benötigt:
EINNAHMEN
v Lohnsteuerbescheinigung
v Rentenbescheide, Rentenanpassungsmitteilungen oder Rentenbezugsmitteilungen
Ø (z.B. Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbunfähigkeits- und Privatrenten)
v Lohnersatzleistungen
Ø Arbeitslosengeld , Arbeitslosenhilfe (Harzt IV), Kurzarbeitergeld
Ø Krankengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld
v Einkünfte aus Vermietung
Ø Kaufvertrag (Grundbuch)
Ø Mieteinnahmen
Ø Baurechnungen
Ø Zinsbescheinigungen
Ø Nebenkosten
§ Grundsteuer , Müllabfuhr, Wasserversorgung, Heizung, Verwaltungskosten, Hausversicherungen etc.
§ Sonstiges
v Kapitaleinkünfte
Ø Zinsbescheinigungen (inländische und ausländische Zinsen, Busparkassen, Banken etc.)
Ø Steuerbescheinigungen bei Zinsabschlagsteuer
Ø Veräußerungsgeschäfte (Aktien, Grundstücke etc.)
AUSGABEN
v Kinder
Ø Kinder unter 1 Jahr (Geburtsurkunde), Kinder im Ausland (Familienstandbescheinigung)
Ø Kinder über 18 Jahren (Lohnsteuerbescheinigung, Ausbildungsnahweis, Wehrdienstbescheinigung, Bafög-Bescheid etc.)
Ø Kinderbetreuungskosten (Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise)
Ø Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
Ø Gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen
v Versicherungen
Ø Riesterrente (Sozialversicherungsnummer, Bescheinigung des Anbieters „ab 2010 elektronische Übermittlung“)
Ø Private Rentenversicherungen (Beitragsnachweise)
Ø Kranken-, Lebens-, Haftpflichtversicherung, sowie Unfallversicherung
v Steuerberatungskosten (Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine)
Ø Zahlungsnachweis, Rechnung oder Beitragsbestätigung
v Spendenbescheinigungen
Ø Zuwendungen für mildtätige, kulturelle, kirchliche, religiöse, gemeinnützige Vereine und an politische Parteien etc.
v Beiträge an Berufsverbänden
Ø Gewerkschaften (z.b. IGM, ÖTV, IGB, etc.)
v Fahrtkosten (Wohnung - Arbeitsstätte) und Dienstreisen
Ø Detaliierte Aufstellung der Dienstreisen, Baustellennachweise, Arbeitgeberbescheinigung über Erstattungen
Ø Bescheinigung des Arbeitgebers über Einsatzwechseltätigkeiten
Ø Anzahl der Fahrten und Entfernung in km, (TÜV-Bericht, ASU, Inspektionsrechnungen etc.)
v Fortbildungskosten
Ø Nachweise über Dauer der Fortbildung (z.B. Meister, Techniker, BUS oder Führerschein Klasse II, etc.)
Ø Bescheinigung über Fahrtkosten oder Dienstreisen
v Haushaltsnahe Hilfs- und Dienstleistungen
Ø Hilfsleistungen in der Privatwohnung (Nachweis der Krankheit, Behindertenausweis etc.)
Ø Versorgung und Pflege von Kindern, Kranken und alten Personen
Ø Gartenpflege, Handwerkerleistungen und Schönheitsreparaturen (Rechnung und Zahlungsnahweis)
v Krankheitskosten
Ø Praxisgebühren, Medikamente, Brillen- und Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankengymnastik
Ø Fahrtkosten für Arztbesuche, Eigenanteil Krankenhausaufenthalt, Kosten für Kurbesuche etc.
v Scheidungskosten
Ø Anwalt und Gerichtskosten (Zahlungsnachweise)
v Unterhalt an bedürftige Personen (z.B. Ehefrau, Ehemann, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern)
Ø Unterhaltserklärung (nach Muster vom BFM)
Ø Zahlungsnachweise (Überweisungsquittungen, Weiterleitungsbescheinigung, Auszahlbestätigung)
Ø Bei Bargeldübergabe (Reisenachweis, Übergabe/Empfangsbestätigung, Kontoauszug über Geldmitnahme)
v Arbeitszimmer
Ø Nachweis über die Größe des Arbeitszimmers (Skizze), Miete, Nebenkosten, Bestätigung des Arbeitgebers
v Doppelter Haushaltsführung
Ø Unterkunftskosten am Arbeitsort, z.B. Mietvertrag.
Ø Nachweise über Heimfahrten (Tickets, Benzinbelege etc.)
Ø Nachweise über Verpflegung ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über Erstattungen.
v Sonstiges
Ø Steuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid
Ø Anlage VL (Vermögenswirksame Leistungen)
Ø Antrag Wohnungsbauprämie
Nehmen Sie zur Beratung alle Belege mit, von denen Sie denken, dass diese von steuerlicher Bedeutung sind.
Vergessen Sie auch nicht die Vordrucke zur Bestätigung für ihren Arbeitgeber oder für Behörden bei Ihrer Beratungsstelle anzufordern.