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F.: 069 – 27 13 48 84

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Beitragsordnung

des Lohnsteuerhilfevereins ALBA e.V.

(Geregelt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.12.2008 gem. § 7 der Satzung)
  1. Jahresgrundbeitrag:

Für alle Mitglieder des Vereins                                                                 220 €

  1. Aufnahmegebühr:

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig incl. gesetzlicher Umsatzsteuer 15 €

(Die Aufnahmegebühr wird sofort mit der Aufnahme in den Verein fällig)

Die Höhe des Jährlichen Mitgliedsbeitrages ist sozial gestaffelt und richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage,

die sich aus dem Gesamtbruttoeinkommen des Mitgliedes zusammensetzt.

Das gesamt Brutto setz sich aus den beratungsfähigen Einnahamen nach § 4 Nr. 11 StBerG zusammen.

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden die Einnahmen zusammengerechnet und nur

ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Die Bemessungsgrundlage setz sich wie folgt zusammen:

  1. a) Die Einkünfte und Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit die auf der/den Lohnsteuerkarten des betreffenden Besteuerungsjahres ausgewiesen werden, wie z.b. Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen nach § 3 Nr.12 und Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter oder Bezüge aus ehrenamtlicher Tätigkeiten),

sowie Bezüge die dem Progressionsvorbehalt gem. § 32 b EStG unterliegen, wie z.b. Lohnersatzleistungen.

  1. b) Einkünfte aus Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie

Vermietung und Verpachtung aus Beteiligungsgeschäften.

  1. c) Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.
  2. d) Sonstige Einkünfte aus Renten und Unterhaltsleistungen
BeitragsklasseBemessungsgrundlage in EURMitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% Ust.
1bis 5.00060 €
25.001 bis 10.00080 €
310.001 bis 20.000100 €
420.001 bis 30.000120 €
530.001 bis 40.000140 €
640.001 bis 50.000160 €
750.001 bis 60.000180 €
760.001 bis 70.000200 €
8ab 70.001220 €

Bei der Beitragsmessung dürfen auch soziale Aspekte wie Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Verschuldung, sowie Studium berücksichtigt werden.

Die Prüfung der sozialen Verhältnisse erfolgt bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Mitgliedsbeiträge im Voraus.

Der Mindestbeitrag für die soziale Staffelung bei Härtefällen mit mehreren sozialen Aspekten beträgt mind. 60 €

  1. Die Jahresbeiträge sind spätestens bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres fällig.
  2. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird für die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen kein besonderes Entgelt erhoben. Auslagen, insbesondere für Übersetzungen von Belegen, sind jedoch zu erstatten.
  3. Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den Beiträgen enthalten.
  4. Hinsichtlich des Ausschlusses wird auf die Vereinssatzung verwiesen.
  5. Die neue Beitragsordnung ist ab dem 1. Januar 2009 gültig.
  6. Der Jahresbeitrag ist jährlich für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten.

 

ALBA e.V.
Mierendorff Str.21 Vorstand
64859 Eppertshausen